Stiftung

Der Stifter

Hans Kottek zeichnete sich Zeit seines Lebens durch einen starken Willen und eine enge Bindung an seine Heimatgemeinde aus.

Geboren am 9. März 1921 im sächsischen Ostritz wuchs er im dortigen Kinderheim auf. Gegen Kriegsende verschlug es den jungen Unternehmer dann nach Nürnberg, wo er sich innerhalb kürzester Zeit als Hersteller hochwertiger Bilderrahmen einen Namen machte. Doch die Verbindung zur alten Heimat und der Wunsch, die Menschen dort zu unterstützen blieben Hans Kottek stets eine Herzensangelegenheit. So verfügte er, dass nach seinem und dem Ableben seiner Ehefrau Dora eine Stiftung gegründet werden soll. Das Grundkapital sollte aus dem Verkauf seiner Fabrik und dem Vermögen gestellt werden. Gemäß diesen Wünschen wurde 1991 die Hans Kottek Stiftung durch seine Testamentsvollstrecker ins Leben gerufen. Sie unterstützt Alten-, Kranken- und Pflegeheime in Sachsen, besonders im Raum Ostritz. Dort, auf dem Friedhof der evangelischen Kirche, fand auch der Stiftungsgründer 1991 seine letzte Ruhe.

 

Herr Kottek

Hans Kottek Stiftung

Die Förderung geistig und körperlich behinderter Menschen in Sachsen insbesondere im Raum Ostritz, ist das ausgesprochene Ziel der Hans Kottek Stiftung. Darüber hinaus unterstützt sie mit Hilfe zweckgebundener Zustiftungen individuelle Projekte.

Der letzte Wille des Bilderrahmenfabrikanten  Hans Kottek war es, eine Stiftung ins Leben zu rufen, um auch über seinen Tod hinaus bedürftige Menschen unterstützen zu können. Im Sommer des Jahres 1992 ist die Stiftungssatzung nach Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern in Kraft getreten und somit konnte das erste Förderprojekt der Stiftung 1993 umgesetzt werden. Die Hans Kottek Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg.  Stiftungsaussichtsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken in Ansbach. 

 

Rechtliches / Organisation

Organ der Stiftung ist der Vorstand, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Diesem Vorstand sollen Vertreter folgender Gruppen angehören:

  • rechts- und steuerberatende Berufe als Vorsitzender,
  • der freien Wirtschaft als stellvertretender Vorsitzender und
  • ein weiblicher Vertreter als Beisitzer

Die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand endet mit der Vollendung des 75. Lebensjahres und wird ehrenamtlich erfüllt.

 

Stiftungssatzung

Auszug § Zwei Stiftungszweck:

1. Zweck der Stiftung ist Förderung von geistig und körperlich behinderten Personen. Der Stiftungszweck kann insbesondere durch die Unterstützung von Alten-, Kranken- und Pflegeheimen in Sachsen insbesondere im Raum Ostritz verwirklicht werden.

 


 

6. Die Stiftung ist ferner berechtigt, Zustiftungen als Schenkungen unter Auflage oder Zustiftungen als unselbständige Stiftungen zu empfangen, auch wenn die Auflage oder der Stiftungszweck der unselbständigen Stiftung nicht mit dem vorgenannten Stiftungszweck übereinstimmen. Voraussetzung ist, dass die Erfüllung der Auflage bzw. die Erfüllung des Stiftungszwecks der unselbständigen Stiftung der Hans Kottek Stiftung keine zusätzlichen Kosten verursacht und ein angemessener Ersatz des bei der Hans Kottek Stiftung entstehenden Verwaltungsaufwandes erfolgt.

 


 

Auszug § Drei Gemeinnützigkeit: 

1. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie verfolgt Ihre Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar. 

 

2. Eigenwirtschaftliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigt werden.

 


 

Auszug § Fünf Mittelverwendung:

1. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Grundstockvermögens und aus Zuwendungen von dritter Stelle, soweit nicht bestimmungsgemäß dem Grundstockvermögen zuzuführen sind. Das gleiche gilt für die Erträge der zukünftigen Dotationen der Ehefrau des Stifters.

 


 

§ Sieben Rechte und Pflichten des Vorstands:

1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch mindestens zwei seiner Mitglieder gemeinschaftlich.

 

2. Der Vorstand führt die Verwaltung der Stiftung nach dem Willen des Stifters aus. Dazu gehören Insbesondere:

a) Verwaltung des Stiftungsvermögens

b) Die Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel

c) Die Berichterstattung über die Tätigkeit der Stiftung und die entsprechende Rechenschaftslegung (Aufgabe des Vorsitzenden der Stiftung)

d) Überwachung der satzungsgemäßen Verwendung der an den öffentlich-rechtlichen Träger ausgekehrten Erträge

 


 

§ Zehn Aufsicht:

Stiftungsaufsicht ist die Regierung von Mittelfranken in Ansbach

 

§ Elf Inkrafttreten:

Die Stiftungssatzung tritt mit Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern in Kraft. Nürnberg, 15. Juni 1992

Projekte

Projekte

Seit ihrer Gründung 1992 unterstützt die Hans Kottek Stiftung durchschnittlich ein Projekt im Jahr. Bisher hat die Hans Kottek Stiftung unter anderem Werkstätten und Vereine für Behinderte, sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen mit einer Gesamtsumme von rund 2,4 Millionen Euro unterstützt.

Förderrichtlinien

Finden Sie heraus, in wie weit ihr Projekt durch die Hans Kottek Stiftung gefördert werden kann.

Der Stiftungszweck der Hans Kottek Stiftung ist die Förderung  geistig und körperlich behinderter Menschen durch Unterstützung von Alten-, Kranken- und Pflegeheimen in Sachsen, insbesondere im Raum Ostritz.

  • Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft zu entscheiden, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Hans Kottek Stiftung in Frage kommt.
    PDF-Förderrichtlinien für Antragsstellung

  • Mehr Informationen über die Hans Kottek Stiftung und ihre Förderrichtlinien finden Sie unter Stiftungssatzung.

  • Die Hans Kottek Stiftung fördert entsprechend unserer Förderrichtlinien Projekte durch finanzielle Zuwendungen. Sie können für Ihre Antragsstellung unser Online-Formular nutzen oder laden hier den Antrag herunter für eine postalische Zusendung.


 

Onlineformular

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Datenschutzerklärung.

Zustiftungen

Sie haben die Möglichkeit mit einer Zustiftung das Grundkapital der bestehenden Hans Kottek Stiftung zu erhöhen.

Im Gegensatz zu einer Spende wird das Grundkapital nicht zeitnah durch die Stiftung ausgegeben (zeitnahe Mittelverwendung), sondern bleibt der Stiftung erhalten. Dadurch erhöht sich die Ertragssituation einer Stiftung. Der Zustifter profitiert durch einen höheren Steuervorteil für seine Zustiftung als „nur“ durch eine Spende. Dies wurde im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Oktober 2007 geregelt.

Ausführliche Informationen zum Thema „Steuer und Stiftungen“ gibt die Bundesregierung auf dieser Seite:
https://www.bundesregierung.de

Fördern Sie die Projekte, die Ihnen am Herzen liegen

Zweckgebundene Zustiftungen oder Zustiftungen als unselbständige Stiftungen ermöglichen es Ihnen, über die Hans Kottek Stiftung individuelle Projekte zu fördern, die nicht im direkten Stiftungszweck der Hans Kottek Stiftung enthalten sind.

 

Haben Sie Interesse an der Umsetzung einer Zustiftung an die Hans Kottek Stiftung? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf – per E-Mail/Telefon oder über das Kontaktformular.

 

Kontaktformular

Kontakt

Sie erreichen die Hans Kottek Stiftung am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

HANS KOTTEK Stiftung

Klopstockstraße 35

90491 Nürnberg

Telefon +49 (0) 911 – 94 15 47 78

Telefax +49 (0) 911 – 94 15 47 79

E-Mail kontakt@kottek-stiftung.de

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Ihre Spende

Ob Privatperson, Institution oder Unternehmen – Ihre Geldspende hilft der Hans Kottek Stiftung bei der Förderung geistig und körperlich behinderter Personen sowie alter- und pflegebedürftiger Personen. Unterstützen Sie effektiv unsere Arbeit durch eine Sofort-Spende, Geburtstagsspende oder Nachlass-Spende. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres individuellen Spenden-Wunschs. Kontaktieren Sie uns per E-Mail/Telefon oder über das Kontaktformular.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Spenden bis zu 200,00 Euro ohne eine amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden können und so absetzbar sind.

Für Spenden über 200,00 Euro erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.

 

Unsere Bankverbindung:

Fürstlich Castell’sche Bank

IBAN: DE04 7903 0001 1001 4386 02

BIC: FUCEDE77

Sofortspende

Hierbei handelt es sich um eine bewährte und schnelle Möglichkeit die Hans Kottek Stiftung zu unterstützen indem Sie uns eine Spende auf unser Bankkonto überweisen.


Geburtstagsspende

Steht Ihnen ein Geburtstag bevor an dem Sie auf Geschenke verzichten möchten und dafür Gutes tun wollen? Gerne können Sie Ihre Gäste an Stelle eines Geschenks um eine Spende zu Gunsten der Hans Kottek Stiftung bitten. 


Sie haben folgende Möglichkeiten:

Überweisung einer durch Sie gesammelten Gesamt-Summe auf unser Konto.

 

Ihr Gast überweist direkt auf unser Konto. In diesem Fall geben Sie in Ihrer Einladung unsere Bankverbindung an und als Verwendungszweck Geburtstagsspende und Ihren Namen. Sie erhalten von uns eine Auflistung über alle Spender und gespendeten Beträge.


Nachlass-Spende

Sie haben die Möglichkeit auch über Ihren Tod hinaus die Arbeit der Hans Kottek Stiftung wertvoll zu unterstützen. Diese Option bietet sich besonders  für Menschen ohne eigene Kinder und Verwandte an. Wir sind über jede Nachlass-Spende sehr dankbar und setzen diese verantwortungsbewusst in Ihrem Sinne ein. Die Nachlass-Spende, also ein Vermächtnis, eine Erbschaft oder eine Schenkung, wird am besten in einem Testament festgelegt das Ihren letzten Willen regelt. Wenn Sie zu Lebzeiten für künftige Generationen Gutes bewirken möchten, sind wir Ihnen sehr gerne bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen behilflich.